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Bewertung BAuA – Wiederaufbereitung von FFP Masken

Bewertung BAuA

In der letzten Zeit sind immer wieder durchaus ernst zunehmende Studien und Empfehlungen zu einer möglichen Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen des Pandemie Geschehens, veröffentlicht worden.

Studie der FH Münster: Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2 Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage (Januar 2021)

Obwohl die Autoren der sehr praxisrelevanten Studie mehrfach betonen, dass es sich um Maßnahmen handelt, die ausschliesslich im Privatbereich Anwendung finden sollten, finden sich immer wieder Diskussionen und Hinweise auf eine mögliche Anwendung im professionellen Bereich, nicht zuletzt aus Gründen der Kosteneinsparung.

Aufgrund dieser Diskussionen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Bewertung der neuen Datenlage, im Hinblick auf die Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen einer professionellen Anwendung, vorgenommen.

Die BAuA kommt in ihrer Bewertung zusammenfassend zu dem Schluss:

„Wurde eine FFP2- oder FFP3-Maske entgegen den Vorgaben des jeweiligen Herstellers wiederaufbereitet, so handelt es sich in der Folge weder um eine konforme Maske im Sinne der PSA-Verordnung noch um eine ordnungsgemäße bzw. geeignete Maske im Sinne der PSA- Benutzungsverordnung. Die Maske darf daher auch aus rechtlichen Gründen im beruflichen Kontext nicht mehr als PSA eingesetzt werden.“

„Da es sich bei der Wiederaufbereitung nicht um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, entfällt nach derzeitiger Einschätzung zudem die Haftung durch den Hersteller.“

Quelle: BAuA – ewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken in der Arbeitswelt

KN95/FFP2 Masken aus Lagerbeständen des Landes BW teilweise mangelhaft

Bewertung BAuA

In der letzten Zeit sind immer wieder durchaus ernst zunehmende Studien und Empfehlungen zu einer möglichen Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen des Pandemie Geschehens, veröffentlicht worden.

Studie der FH Münster: Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2 Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage (Januar 2021)

Obwohl die Autoren der sehr praxisrelevanten Studie mehrfach betonen, dass es sich um Maßnahmen handelt, die ausschliesslich im Privatbereich Anwendung finden sollten, finden sich immer wieder Diskussionen und Hinweise auf eine mögliche Anwendung im professionellen Bereich, nicht zuletzt aus Gründen der Kosteneinsparung.

Aufgrund dieser Diskussionen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Bewertung der neuen Datenlage, im Hinblick auf die Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen einer professionellen Anwendung, vorgenommen.

Die BAuA kommt in ihrer Bewertung zusammenfassend zu dem Schluss:

„Wurde eine FFP2- oder FFP3-Maske entgegen den Vorgaben des jeweiligen Herstellers wiederaufbereitet, so handelt es sich in der Folge weder um eine konforme Maske im Sinne der PSA-Verordnung noch um eine ordnungsgemäße bzw. geeignete Maske im Sinne der PSA- Benutzungsverordnung. Die Maske darf daher auch aus rechtlichen Gründen im beruflichen Kontext nicht mehr als PSA eingesetzt werden.“

„Da es sich bei der Wiederaufbereitung nicht um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, entfällt nach derzeitiger Einschätzung zudem die Haftung durch den Hersteller.“

Quelle: BAuA – ewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken in der Arbeitswelt

Mangelhafte Schutzmasken im Umlauf – Update 01/2021

Bewertung BAuA

In der letzten Zeit sind immer wieder durchaus ernst zunehmende Studien und Empfehlungen zu einer möglichen Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen des Pandemie Geschehens, veröffentlicht worden.

Studie der FH Münster: Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2 Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage (Januar 2021)

Obwohl die Autoren der sehr praxisrelevanten Studie mehrfach betonen, dass es sich um Maßnahmen handelt, die ausschliesslich im Privatbereich Anwendung finden sollten, finden sich immer wieder Diskussionen und Hinweise auf eine mögliche Anwendung im professionellen Bereich, nicht zuletzt aus Gründen der Kosteneinsparung.

Aufgrund dieser Diskussionen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Bewertung der neuen Datenlage, im Hinblick auf die Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen einer professionellen Anwendung, vorgenommen.

Die BAuA kommt in ihrer Bewertung zusammenfassend zu dem Schluss:

„Wurde eine FFP2- oder FFP3-Maske entgegen den Vorgaben des jeweiligen Herstellers wiederaufbereitet, so handelt es sich in der Folge weder um eine konforme Maske im Sinne der PSA-Verordnung noch um eine ordnungsgemäße bzw. geeignete Maske im Sinne der PSA- Benutzungsverordnung. Die Maske darf daher auch aus rechtlichen Gründen im beruflichen Kontext nicht mehr als PSA eingesetzt werden.“

„Da es sich bei der Wiederaufbereitung nicht um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, entfällt nach derzeitiger Einschätzung zudem die Haftung durch den Hersteller.“

Quelle: BAuA – ewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken in der Arbeitswelt

Corona-Schutz-Maske ist nicht gleich Maske

Bewertung BAuA

In der letzten Zeit sind immer wieder durchaus ernst zunehmende Studien und Empfehlungen zu einer möglichen Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen des Pandemie Geschehens, veröffentlicht worden.

Studie der FH Münster: Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2 Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage (Januar 2021)

Obwohl die Autoren der sehr praxisrelevanten Studie mehrfach betonen, dass es sich um Maßnahmen handelt, die ausschliesslich im Privatbereich Anwendung finden sollten, finden sich immer wieder Diskussionen und Hinweise auf eine mögliche Anwendung im professionellen Bereich, nicht zuletzt aus Gründen der Kosteneinsparung.

Aufgrund dieser Diskussionen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Bewertung der neuen Datenlage, im Hinblick auf die Wiederaufbereitung von FFP Masken, im Rahmen einer professionellen Anwendung, vorgenommen.

Die BAuA kommt in ihrer Bewertung zusammenfassend zu dem Schluss:

„Wurde eine FFP2- oder FFP3-Maske entgegen den Vorgaben des jeweiligen Herstellers wiederaufbereitet, so handelt es sich in der Folge weder um eine konforme Maske im Sinne der PSA-Verordnung noch um eine ordnungsgemäße bzw. geeignete Maske im Sinne der PSA- Benutzungsverordnung. Die Maske darf daher auch aus rechtlichen Gründen im beruflichen Kontext nicht mehr als PSA eingesetzt werden.“

„Da es sich bei der Wiederaufbereitung nicht um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, entfällt nach derzeitiger Einschätzung zudem die Haftung durch den Hersteller.“

Quelle: BAuA – ewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken in der Arbeitswelt